#1

Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 13.01.2009 13:28
von Gefühl' tePaprika • Master | 131 Beiträge
Die Ergebnisse der ersten Klausurarbeit liegen ab Freitag, 16.01.2009 vor. Sie können Ihre Arbeit am Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht (Taubenmarkt 1) abholen oder das Ergebnis mit Nennung Ihres in der Klausurarbeit angegebenen Passworts telefonisch abfragen (0732/2468-7300).

Die 2. Klausur in der Lehrveranstaltung Kurs Recht I findet am 31.01.2009 statt. Klausuraufgabe wird sein, konkrete Fragen oder kleine Fälle durch nachschauen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu beantworten. Die Klausur wird in 2 PC-Räumen zu unterschiedlichen Uhrzeiten (zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) abgehalten.

Da wir uns organisatorisch auf die Einteilung der Gruppen in den PC-Räumen besonders einstellen müssen, bitten wir Sie, uns bis zum 22.01.2009 per E-Mail (wirtschaftsrecht@jku.at) mitzuteilen, ob Sie an der 2. Klausur teilnehmen.
zuletzt bearbeitet 13.01.2009 13:28 | nach oben springen

#2

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 20.01.2009 10:41
von StefanZ • Grand Master | 256 Beiträge

wie viele punkte hat es denn zu erreichen gegeben?

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#3

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 20.01.2009 10:50
von Gefühl' tePaprika • Master | 131 Beiträge

50

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#4

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 20.01.2009 10:51
von StefanZ • Grand Master | 256 Beiträge

danke dir

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#5

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 28.01.2009 14:14
von Andrea • 35 Beiträge

Hallo! hat sich schon jemand mit den Übungsklausuren beschäftigt???
weil es ist teilweise nicht so leicht wie ma da suchen soll irgendwie! und de machen so komische * und ich wollte fargen ob mir irgendjemad sagen aknn wann i a * machen muss und wann nicht oder ob das einfach wahllos ist oder so???

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#6

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 30.01.2009 08:34
von Gefühl' tePaprika • Master | 131 Beiträge

Wir haben gestern ein email erhalten bezüglich einteilung in den PC Räumen usw.

Da hat er noch ein Übungsbeispiel dazugegeben:
"Sie haben sich vor einigen Jahren beim Elektrounternehmen XY ein Fernsehgerät gekauft. Nun funktioniert es nicht mehr und sie möchten wissen, wie hoch die Reparaturkosten wären. Deshalb gehen Sie zum Elektrounternehmen XY und geben einen Kostenvoranschlag in Auftrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB) des Elektrounternehmens XY beinhalten eine Klausel, die das Elektrounternehmen berechtigt, dem Kunden die angefallenen Inspektionskosten für ein schadhaftes Gerät auch im Fall eines nicht erfolgenden Reparaturauftrages zu verrechnen. Ist eine solche AGB-Klausel zulässig?"

Fragen:

a.) In welchen Fällen hat ein Verbraucher ein Entgelt für die Erstellung eines Kostenvoranschlags zu zahlen?
b.) Welches Gesetz (welcher § dieses Gesetzes) ist die rechtliche Grundlage für die Beantwortung dieser Frage?
c.) Welches Gericht (mit welcher Geschäftszahl) hat die Frage entschieden, ob die AGB-Klausel des Elektrounternehmens XY zulässig ist und wie hat das Gericht entschieden?

Wisst Ihr wie ich auf c) komme? nach was muss ich suchen oder wo steht das!

DANKE

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#7

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 30.01.2009 09:04
von StefanZ • Grand Master | 256 Beiträge
da musst du auf der hauptseite auf "judikatur" gehen, und dann den unterpunkt "justiz". da sind erlässe des ogh drinnen. dort kannst du "KschG" und §8 angeben, da gibts dann den erlass dazu.(ich hoffe man sagt erlass ;) )

edit: ok, ich hab nachgesehen, es ist §5 ;)...einfach unter "NORM" "KschG § 5" eingeben, da findest dus
zuletzt bearbeitet 30.01.2009 09:05 | nach oben springen

#8

RE: Klausur

in Öffentliches Recht für SOWI und WIWI 30.01.2009 09:25
von Gefühl' tePaprika • Master | 131 Beiträge

alles klar... vielen dank

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