Wir haben gestern ein email erhalten bezüglich einteilung in den PC Räumen usw.
Da hat er noch ein Übungsbeispiel dazugegeben:
"Sie haben sich vor einigen Jahren beim Elektrounternehmen XY ein Fernsehgerät gekauft. Nun funktioniert es nicht mehr und sie möchten wissen, wie hoch die Reparaturkosten wären. Deshalb gehen Sie zum Elektrounternehmen XY und geben einen Kostenvoranschlag in Auftrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB) des Elektrounternehmens XY beinhalten eine Klausel, die das Elektrounternehmen berechtigt, dem Kunden die angefallenen Inspektionskosten für ein schadhaftes Gerät auch im Fall eines nicht erfolgenden Reparaturauftrages zu verrechnen. Ist eine solche AGB-Klausel zulässig?"
Fragen:
a.) In welchen Fällen hat ein Verbraucher ein Entgelt für die Erstellung eines Kostenvoranschlags zu zahlen?
b.) Welches Gesetz (welcher § dieses Gesetzes) ist die rechtliche Grundlage für die Beantwortung dieser Frage?
c.) Welches Gericht (mit welcher Geschäftszahl) hat die Frage entschieden, ob die AGB-Klausel des Elektrounternehmens XY zulässig ist und wie hat das Gericht entschieden?
Wisst Ihr wie ich auf c) komme? nach was muss ich suchen oder wo steht das!
DANKE